Nichteintreten auf die Wettbewerbsbeschwerde gegen Sappi in Deutschland

Sappi Fine Paper Europe hat gestern erfahren, dass das Bundeskartellamt die Beschwerde von PaperlinX Ltd. und deren deutscher Tochter Deutsche Papier Vertriebs GmbH, die am 4. Dezember 2013 gegen Sappi erhoben wurde, nicht aufnehmen wird.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist keine Überraschung. Sappi Fine Paper Europe hat konstant die Meinung vertreten, dass seine kommerziellen Praktiken in Deutschland und in allen anderen Ländern, wo das Unternehmen aktiv ist, vollständig wettbewerbsrechtskonform sind. Die gemachten Anschuldigungen von PaperlinX sind folglich völlig unhaltbar.

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