Das motio-Netzwerk meldet, dass die Richter vom kalifornischen Distriktgericht (entspricht dem deutschen Landgericht) in San Diego den ersten Termin im Patenstreit der beiden Druckköpfe-Hersteller Memjet Technology Limited und Hewlett Packard auf den 9. Juni 2016 gelegt haben.
Dies ist eine mündliche Verhandlung in der über die Auslegung der Patentansprüche aus der Patentschrift, aus der geklagt wird, verhandelt wird (“Patent claim construction hearing”). Den Vorsitz hat Richter Roger T. Benitez inne. Die Memjet-Klageschrift wurde von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Trial Lawyers” ausgefertigt und am 11. August 2015 beim “U.S. District Court for the Southern District of California” in San Diego eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3:2015cv01769. Die Kanzlei vertritt Memjet nicht nur in den USA sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren in Deutschland. Hier gelang es jüngst den Memjet-Anwälten vorübergehend die Markteinführung den neuen HP-PageWide-Großformat-Printers für die Dauer von zweieinhalb Monaten zu blockieren. Am vergangenen Freitag allerdings hob das Landgericht München das PageWide-Verbot aufgrund eines HP-Widerspruchs wieder auf. Der zuständige Branchenverband der Digitaldruck-Dienstleister “motio-Netzwerk” vermutet, dass HP seinen kleineren Wettbewerber kurzfristig übernehmen muss, um den langwierigen und imageschädlichen Patentstreit abzukürzen. Sollte Hewlett Packard das Verfahren dennoch bis zum Ende durchstehen und auch obsiegen, droht Memjet eine Schadensersatzklage, die das Unternehmen ernsthaft in Bedrängnis bringen könnte. Memjet-Großformat-Inkjet-Druckköpfe und -Technologien stecken in Printern u.a. von Xerox, Canon und RTI/Rigoli. “Ob diese namhaften Hersteller eine Übernahme ihres wichtigen Druckkopf-Lieferanten durch den Printer-Konkurrenten HP zulassen, scheint mehr als fraglich”, so motio-Geschäftsführer Rechtsanwalt Achim Carius aus Frankfurt am Main.
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